NAMSA Einkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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  1. VERTRAG – Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt die schriftliche Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer oder der Beginn der Arbeiten, die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer (einschließlich des Beginns der Arbeiten, der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Muster) als Annahme dieser Bestellung und aller seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Verkäufers, wobei diese Annahme ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist. Die Bestellung des Käufers und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend und alle zusätzlichen oder abweichenden Geschäftsbe-dingungen, die vom Verkäufer in einer Bestätigung, Annahme oder einem anderen schriftlichen Dokument des Verkäufers angegeben werden, werden abgelehnt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Käufer nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet wurden.
  2. LIEFERPLÄNE – Die Lieferungen erfolgen sowohl in den vom Käufer angegebenen Mengen als auch zu den in den Lieferplänen angegebenen Zeiten. Der Käufer haftet nicht für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen, die über die in den Lieferplänen angegebenen Mengen hinausgehen. Der Käufer kann von Zeit zu Zeit Liefertermine ändern oder ein vorübergehendes Aussetzen der geplanten Lieferungen veranlassen. Bei der Ausführung dieser Bestellung ist die Zeit maßgeblich.
  3. ENTSCHULDBARE VERZÖGERUNGEN – Der Verkäufer haftet nicht für Verspätungen oder Lieferverzögerungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung oder ungewöhnlich starke Unwetter. Wenn der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt Grund zu der Annahme hat, dass die Lieferung nicht wie geplant erfolgen wird, wird der Käufer unverzüglich schriftlich über die Ursache der voraussichtlichen Verzögerung informiert.
  4. GARANTIE – Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass alle in dieser Bestellung geforderten Produkte oder Dienstleistungen den vom Käufer gelieferten oder spezifizierten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen entsprechen, marktfähig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und frei von Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern sind. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Garantien in irgendeiner Weise verletzt wird, erstattet der Verkäufer dem Käufer jeglichen Schaden und/oder die Kosten, die dem Käufer aus einer solchen Verletzung entstehen, einschließlich etwaiger Folgeschäden und Nebenschäden.
  5. KÜNDIGUNG IM INTERESSE DES KÄUFERS – Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung oder einen Teil davon aus eigenem Interesse zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung unverzüglich einzustellen und alle seine Lieferanten oder Subunternehmer unverzüglich zu veranlassen, diese Arbeiten einzustellen. Der Käufer erstattet dem Verkäufer den Wert aller Arbeiten an Produkten oder Dienstleistungen, die der Verkäufer vor der Kündigung ausgeführt hat und die zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in Rechnung gestellt wurden, unter Ausschluss der Rückerstattung des erwarteten Gewinns aus dem Wert der nicht vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  6. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND – Der Käufer kann diese Bestellung oder einen Teil davon auch aus wichtigem Grund kündigen: (a) eines Versäumnisses des Verkäufers; (b) der Verkäufer hält sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Bestellung; (c) er gibt dem Käufer auf angemessene Aufforderung hin keine angemessenen Garantien für künftige Leistungen; (d) die Produkte und Dienstleistungen entsprechen nicht den Bestimmungen des obigen Abschnitts 4; (e) der Verkäufer hält sich nicht an die geltenden Datenschutzgesetze; oder (f) der Verkäufer wird untersucht oder hat von einer Bundes-, Staats- oder örtlichen Behörde eine Mitteilung über eine Nichteinhaltung erhalten. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer in keiner Höhe und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für alle Schäden, die aufgrund des Versäumnisses, das zur Kündigung geführt hat, entstanden sind, einschließlich der Kosten für den Erwerb von Ersatzprodukten oder -dienstleistungen sowie für Folge- und Nebenschäden.
  7. PRÜFUNG – Alle Produkte und Dienstleistungen werden vorbehaltlich der Prüfung und Ablehnung durch den Käufer entgegengenommen. Fehlerhafte oder nicht den Spezifikationen des Käufers entsprechende Produkte werden auf Anweisung des Verkäufers und Gefahr des Verkäufers aufbewahrt und, wenn der Verkäufer dies anordnet, auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt. Keine Produkte, die als defekt zurückgeschickt werden, werden ohne eine neue Bestellung ersetzt. Die Bezahlung der Produkte vor der Prüfung stellt keine Annahme dar. Der Verkäufer verpflichtet sich, jede Anfrage des Käufers nach einer Qualitätssystem-Prüfung rechtzeitig zu bearbeiten. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf auftretende Compliance-Probleme zu reagieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Prüfungen von Behörden, die sich auf Produkte oder Dienstleistungen für den Käufer beziehen, schriftlich mitzuteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Internationale Organisation für Normung (ISO), die U.S. Food and Drug Administration (FDA) und den Health Protection Branch des Canada Department of National Health and Welfare (EC HPB). Der Verkäufer verpflichtet sich auch, den Käufer über Rückrufe, Vollstreckungsmaßnahmen oder den Entzug behördlicher Genehmigungen zu informieren.
  8. ÄNDERUNGEN – Der Käufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Zeichnungen, Konstruktionen und Spezifikationen der von dieser Bestellung erfassten Produkte oder Dienstleistungen vorzunehmen. Daraus resultierende Preis- oder Leistungsdifferenzen werden angemessen angepasst und die Bestellung schriftlich angepasst. Der Verkäufer darf keine Änderungen an Verfahren, Produkten, Spezifikationen oder Dienstleistungen vornehmen, es sei denn, ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Käufers hat dies schriftlich angeordnet: Der Verkäufer verpflichtet sich, eine schriftliche Mitteilung (90) neunzig Tage vor jeder vorgeschlagenen Änderung, die Produkte oder Dienstleistungen für den Käufer betrifft, zu machen. Alle Änderungen müssen den Bestimmungen der Änderungskontrolle gemäß 21 CFR 820.50 entsprechen.
  9. VOM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE PRODUKTE – Alle nicht kostenpflichtigen Produkte, die vom Käufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung zur Verfügung gestellt werden, gelten als vom Verkäufer verwahrt. Alle diese Produkte, die nicht für die Herstellung der unter diese Bestellung fallenden Produkte verwendet werden, sind, wenn der Käufer dies anordnet, auf Kosten des Käufers zurückzusenden, und sind, wenn sie nicht abgerechnet oder zurückgegeben werden, vom Verkäufer zu bezahlen. Alle diese Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Werkzeuge, Matrizen, Lehren, Hilfsmittel, Vorrichtungen usw., die Eigentum des Käufers sind, werden vom Verkäufer vollständig gegen Feuer- und Gefahrenschäden versichert, die durch eine erweiterte Versicherung abgedeckt sind. Das Eigentum an diesen Produkten verbleibt beim Käufer und der Verkäufer ist verpflichtet, diese Produkte auf Verlangen des Verkäufers zurückzugeben.
  10. WERKZEUGE – Sofern nicht anders angegeben, hat der Verkäufer auf eigene Kosten alle für die Herstellung der bestellten Produkte erforderlichen Matrizen, Werkzeuge, Lehren, Vorrichtungen und Muster zu beschaffen, in gutem Zustand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen. Die Kosten für Änderungen an den vorgenannten Gegenständen, die zur Durchführung der vom Käufer bestellten Konstruktions- oder Spezifikationsänderungen erforderlich sind, trägt der Käufer. Spezielle Werkzeuge oder Werkzeuge, die in dieser Bestellung für die bestellten Produkte erforderlich sind, werden mindestens zwei Jahre ab dem Datum der letzten Bestellung aufbewahrt und dürfen nicht ohne Genehmigung des Käufers entsorgt werden. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit, die in dieser Bestellung oder speziell für die Herstellung der unter diese Bestellung fallenden Produkte spezifizierten Matrizen, Werkzeuge, Lehren, Vorrichtungen und Muster in Besitz zu nehmen und das Eigentum daran zu erwerben und die nicht amortisierten Kosten an den Verkäufer zu zahlen, vorausgesetzt, dass diese Option nicht gilt, wenn es sich bei den bestellten Produkten um Standardprodukte des Verkäufers handelt oder wenn eine wesentliche Menge gleichartiger Produkte vom Verkäufer an andere verkauft wird. Die in dieser Bestellung angegebenen Werkzeuge oder Spezialwerkzeuge werden vom Verkäufer nicht zur Herstellung von Artikeln verwendet, es sei denn, dies ist vom Käufer genehmigt. Alle in dieser Bestellung genannten Werkzeuge und alle Spezialwerkzeuge sind in einwandfreiem Zustand ohne Beschädigung und Zerstörung zu halten und werden vom Verkäufer repariert oder ersetzt, ausgenommen normaler Verschleiß.
  11. ABFALLENTSORGUNG UND TRANSPORT – Der Verkäufer garantiert, dass er alle Genehmigungen oder sonstigen Dokumente aufbewahrt, die für die Verarbeitung, Behandlung, Entsorgung oder den Transport von Abfällen, die aus dieser Bestellung resultieren oder Gegenstand dieser Bestellung sind, erforderlich sind. Wenn eine Genehmigung oder Zustimmung des Verkäufers, die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlich ist, aufgehoben oder geändert wird oder von einer Aufhebung oder Änderung in einer Weise bedroht ist, die die Fähigkeit des Verkäufers zur Ausführung dieses Auftrags beeinträchtigen würde, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über alle Änderungen in Bezug auf solche Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder Zustimmungen zu informieren, die die in dieser Bestellung enthaltenen Rechte oder Pflichten beeinträchtigen. Der Verkäufer hat dem Käufer Kopien aller derzeit gültigen Genehmigungen oder sonstigen Dokumente über die zu transportierenden, zu behandelnden, zu lagernden oder zu entsorgenden Abfälle, die sich aus dieser Bestellung ergeben oder Gegenstand dieser Bestellung sind, einschließlich etwaiger Verlängerungsgenehmigungen oder Dokumente, sobald diese vorliegen, zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass der Verkäufer Verpackungen und Behälter für Abfälle zur Verfügung stellt, ist der Verkäufer für diese Verpackungen und Behälter verantwortlich, die allen Regeln, Vorschriften, Gesetzen und/oder Verordnungen entsprechen müssen, die für die Sicherheit und den Transport dieser Behälter gelten können, einschließlich der Vorschriften des U.S. Department of Transportation (DOT). Der Verkäufer ist verpflichtet, die Abfälle gemäß den von der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) und allen zuständigen staatlichen und lokalen Behörden erteilten Genehmigungen zu behandeln und zu entsorgen. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers kein Material aus den Abfällen verkaufen, weitergeben oder zurückgewinnen oder versuchen, es zu verkaufen, weiterzugeben oder zurückzugewinnen. Der Verkäufer hat dem Käufer einen Entsorgungsnachweis vorzulegen, der die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung aller eingehenden Abfälle bestätigt. Die Leistungen des Verkäufers entsprechen den Gefahrgutvorschriften des DOT gemäß CFR Title 49 und Resource Conservation and Recovery Act (RCRA) Transporter Regulations. Der Verkäufer garantiert, dass er über alle Genehmigungen und Lizenzen für den Transport von Abfällen verfügt, die nach Bundes-, Landes- und örtlichen Vorschriften erforderlich sind, und verpflichtet alle von ihm beauftragten Transportunternehmen, eine Versicherung abzuschließen und dem Käufer Kopien aller Versicherungszertifikate zur Verfügung zu stellen. Mit der Übergabe von Abfällen vom Käufer an den Verkäufer haftet der Verkäufer für alle Personen- und Sachschäden, die durch diese Abfälle verursacht werden.

  1. PATENTE – Mit der Annahme dieser Bestellung verpflichtet sich der Verkäufer den Käufer, seine Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer seiner Produkte gegen alle Klagen zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten und vor allen Schäden, Ansprüchen und Forderungen wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung eines US-amerikanischen oder ausländischen Patents oder Urheberrechts aufgrund der Nutzung oder des Verkaufs der bestellten Produkte oder Dienstleistungen zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten. Alle nicht patentierten Kenntnisse oder Informationen über die Produkte, Methoden oder Verfahren des Verkäufers, die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Kauf der unter diese Bestellung fallenden Produkte oder Dienstleistungen offenbart, gelten als Teil der Gegenleistung für diese Bestellung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, und der Verkäufer verpflichtet sich, keine Ansprüche (mit Ausnahme eines Anspruchs auf Patentverletzung) gegen den Käufer wegen der Verwendung oder angeblichen Verwendung derselben geltend zu machen. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf nichts hierin so ausgelegt werden, dass Lizenzen oder andere Rechte an Patenten, Marken oder anderen geistigen und/oder Eigentumsrechten, die die anbietende Partei jetzt besitzt oder später erwerben kann, ausdrücklich, stillschweigend oder anderweitig gewährt oder übertragen werden dürfen.
  2. VERSICHERUNG UND INDEMNITÄT – Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und zu schützen gegen alle Verbindlichkeiten, Klagen oder Ansprüche aufgrund von Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen, die aus der Ausführung dieser Bestellung, der vom Verkäufer gelieferten Produkte und Dienstleistungen und der Verletzung einer der Bestimmungen dieser Bestellung durch den Verkäufer resultieren. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, auf Verlangen des Käufers eine Bescheinigung des Versicherungsträgers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer über eine angemessene Arbeiterunfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung gemäß der beigefügten Aufstellung verfügt. In dieser Bescheinigung muss die Höhe der Deckungssumme, die Versicherungsnummer und das Ablaufdatum angeben sein. Wenn der Verkäufer ein Selbstversicherer ist, muss die Bescheinigung des U.S. Department of Labor (DOL) und der Industrie des Staates, in dem die Arbeit ausgeführt werden soll, von diesem dem Käufer direkt vorgelegt werden.
  3. WERBUNG – Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers in keiner Weise für die Tatsache werben oder veröffentlichen, dass der Verkäufer den Käufer mit der Lieferung der bestellten Produkte oder Dienstleistungen beauftragt hat, und bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat der Käufer das Recht, diese Bestellung ohne Verpflichtung zur Annahme von Lieferungen nach dem Datum der Kündigung zu kündigen oder ohne Verpflichtung weitere Zahlungen zu leisten, mit Ausnahme von vor der Kündigung gelieferten Produkten oder Dienstleistungen.
  4. INSOLVENZ – Der Käufer kann den Auftrag unverzüglich stornieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Insolvenz des Verkäufers, Einreichung eines freiwilligen Konkursantrags, Einreichung eines unfreiwilligen Antrags auf Eröffnung des Konkurses des Verkäufers, sofern dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags geräumt wird: die Bestellung eines Empfängers oder Treuhänders für den Verkäufer, sofern die Bestellung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Bestellung aufgehoben wird, die Ausführung einer Abtretung durch den Verkäufer zugunsten der Gläubiger.
  5. REGIERUNGSBESTIMMUNGEN – Bei der Ausführung dieser Bestellung garantiert der Verkäufer, dass er die geltenden Gesetze, Statuten, Regeln und Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder anderen Jurisdiktion, in der die Ausführung dieser Bestellung erfolgt, einhält. Der Verkäufer muss dem Käufer die Konformitätsbescheinigungen aushändigen, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder vom Käufer verlangt wird, und jede Rechnung, die im Rahmen dieser Bestellung ausgestellt wird, stellt eine schriftliche Zusicherung des Verkäufers dar, dass der Verkäufer alle geltenden Gesetze vollständig eingehalten hat. Darüber hinaus (a) muss die Rechnung des Verkäufers im Wesentlichen folgende Aussage enthalten: „Wir bestätigen hiermit, dass die in der Bestellung beschriebenen Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in der jeweils gültigen Fassung sowie den Bestimmungen und Anordnungen des United States Department of Labor, die unter Abschnitt 14 dieser Verordnung erlassen wurden, hergestellt bzw. erbracht wurden“; (b) muss die Equal Employment Opportunity Clause der Executive Order 11246, in der jeweils gültigen Fassung, die Bestimmungen des Small and Disadvantaged Business Concern des Public Law 95-507, der Rehabilitation Act von 1973 und die Durchführungsbestimmungen und -vorschriften des Office of Federal Contract Compliance hierin durch einen speziellen Verweis auf 38 U.S.C. 2012, Abschnitt 503 aufgenommen sein; (c) muss der OSHA Hazard Communication Standard gemäß 29 CFR als Bestandteil dieser Bestellung aufgenommen sein und das eingereichte Sicherheitsdatenblatt muss alle Informationen enthalten, die von der Norm gemäß 29 CFR 1910.1200 (g) (2) und SARA Untertitel B gefordert werden; (d) die Lieferung von Produkten im Rahmen dieser Bestellung durch den Käufer stellt eine Garantie für den Käufer dar, dass die gelieferten Produkte, wenn sie vom Verkäufer oder in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers installiert werden, in jeder Hinsicht den geltenden Bestimmungen des Public Act 596, 91st Congress (der Occupational Safety and Health Act von 1970), in der jeweils gültigen Fassung, und den Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen; und (e) sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Preiskontrollbestimmungen in Kraft, muss die Rechnung des Verkäufers im Wesentlichen folgende Angaben enthalten. „Hiermit bestätigen wir, dass die Preise, die für die hierunter gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen berechnet werden, nicht über den nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Höchstpreisen liegen.“ Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von allen Verlusten oder Verbindlichkeiten freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und zu schützen, die dem Käufer als direkte oder indirekte Folge der Verletzung der vorstehenden Garantien durch den Verkäufer entstehen.
  6. ANTI-KORRUPTION – Der Verkäufer versichert und garantiert, dass: (a) er mit den Bedingungen des U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977, in der jeweils gültigen Fassung (US FCPA) vertraut ist und diese versteht, und dass der Verkäufer den US FCPA und alle anderen anwendbaren Gesetze oder Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung oder Korruption eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit einhält, die auf die Geschäftstätigkeit der Parteien hierunter anwendbar sind; (b) kein Unternehmen, Partner, leitender Angestellter, Direktor oder Mitarbeiter des Verkäufers ein Mitarbeiter einer Regierungsbehörde eines Landes oder einer Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der USA) ist oder sein wird, die auf die Geschäftstätigkeit der Parteien hierunter anwendbar ist; und (c) der Verkäufer weder direkt noch indirekt (auch nicht über einen Dritten oder Vermittler) irgendeine Zahlung oder Schenkung von Geld oder Wertgegenständen an einen Regierungsbeamten, Regierungsangestellten (oder Mitarbeiter eines Unternehmens, das teilweise im Besitz einer Regierung ist), eine politische Partei oder einen politischen Parteifunktionär oder Kandidat für eine Regierung oder ein politisches Amt (ein „Regierungsbeamter“) angeboten, gezahlt, gegeben oder versprochen hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird, um eine Entscheidungshandlung eines solchen Regierungsbeamten zu beeinflussen oder diesen zu veranlassen, seinen Einfluss bei der örtlichen Regierung geltend zu machen, um die Entscheidung einer solchen Regierung zu bewirken oder zu beeinflussen, um den Käufer oder Verkäufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestellung zu unterstützen oder um die Gegenpartei zu begünstigen. Die Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Verkäufer gilt als wesentlicher Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Bestellung, und der Käufer hat das Recht, diese Bestellung und ihre Ausführung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Verkäufer unverzüglich zu kündigen.
  7. VERZOLLUNGSRECHTE – Diese Bestellung beinhaltet alle damit zusammenhängenden Zoll- und Einfuhrrück-erstattungsrechte (einschließlich der durch Substitution entstandenen Rechte und Rechte, die von Lieferanten des Verkäufers erworben werden können), die der Verkäufer auf den Käufer übertragen kann. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über das Bestehen derartiger Rechte zu informieren und auf Verlangen die zur Erlangung der Rückerstattung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
  8. VERSAND UND EMPFANG – Alle Produkte werden entsprechend den Anforderungen der üblichen Spediteure so verpackt, gekennzeichnet und versandt, dass niedrigste Transportkosten gewährleistet sind, und dem Käufer werden daher keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist hierin anders angegeben. Der Verkäufer erhebt keine Kosten für Transport und Lagerung, sofern hier nicht anders angegeben. Sofern hierin nicht anders angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet, jedes Paket mit der Bestellnummer des Käufers, dem Werk, der Fabrikanlage und/oder der Werftnummer zu kennzeichnen, und wenn eine einzige Sendung mehrere Pakete umfasst, ist außerdem jedes Paket fortlaufend zu nummerieren. Bestellnummer und Packstückanzahlen sind auf Packzetteln, Lieferscheinen und Rechnungen anzugeben. Lieferscheine müssen jeder Sendung beiliegen. Original-Lieferschein oder sonstige Versandbelege für Sendungen sind vom Verkäufer gemäß den Anweisungen des Käufers unverzüglich zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Produkte auf dem Lieferschein oder einem anderen Versandbeleg zu beschreiben und den Versand gemäß den Anweisungen des Käufers durchzuführen. Rechnungen sind am Versandtag in zweifacher Ausfertigung, ggf. mit Lieferschein vorzulegen. Rechnungen müssen die Bestellnummer und/oder die Codenummer des Käufers enthalten, sofern diese angegeben ist. Das Zahlungsdatum der Rechnung wird ab dem Tag des Versands oder ab dem Tag des Rechnungseingangs von uns berechnet, je nachdem, welches das letztere ist.
  9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNG – Der Verkäufer wird dem Käufer vor der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen keine Rechnung ausstellen und dann nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Käufer zahlt alle ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Beträge an den Verkäufer netto fünfundvierzig (45) Tage nach Erhalt der Rechnung. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesem Abschnitt kann der Käufer alle vom Käufer in gutem Glauben bestrittenen Beträge von der Zahlung zurückhalten. Im Falle eines Zahlungsstreits übermittelt der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung, in der alle beanstandeten Artikel aufgeführt sind und die eine hinreichend detaillierte Beschreibung jedes beanstandeten Artikels enthält. Die Parteien werden sich bemühen, alle diese Streitigkeiten zügig und in gutem Glauben zu klären. Der Lieferant wird seine Verpflichtungen aus der Bestellung ungeachtet eines solchen Streits weiterhin erfüllen. Für die Zahlungsabwicklung müssen alle Rechnungen die folgenden Mindestanfor-derungen erfüllen:
    1. Rechnungskopf: Name und Adresse des Verkäufers; Lieferadresse; Rechnungsadresse; Rechnungsdatum und Rech-nungsnummer; Bestellnummer und Bestelldatum; Kundenkontonummer; Auftragsnummer; Skontozahlungsbedin-gungen, falls eine vorzeitige Zahlung gewünscht wird; und Fälligkeitsdatum der Zahlung.
    2. Eine Rechnung pro Bestellung.
    3. Rechnungseinzelposteninformationen: Bestellt von; Versanddatum; Versandmethode; Währung; Rechnungs-zeilennummer; Bestellzeilennummer; Artikelnummer des Käufers; Artikelnummer und Beschreibung des Verkäufers; Packzettelnummer; Bestellmenge; Versandmenge; Einkaufsmengeneinheit; Einkaufspreis; Sonderpreis; und ggf. Steuer.
    4. Fußzeile der Rechnung: Steuersumme und Rechnungsbetrag.
    5. Rechnungen für die Vereinigten Staaten von Amerika sind an payables@namsa.com Finance-Germany@namsa.com Finance-France@namsa.com Finance-UK@namsa.com Finance-China@namsa.com zu senden.
  1. VERTRAULICHKEIT – Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen gemäß den Unterabschnitten (a) bis (e) zu schützen:
    1. Schutz vertraulicher Informationen. Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält („die empfangende Partei“), hat in gutem Glauben alle erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln und ihre Offenlegung auf solche ihrer Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter zu beschränken, die ein klar definierbares Wissensbedürfnis haben. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Partei, die die vertraulichen Informationen bereitstellt („die bereitstellende Partei“), an andere Personen, Unternehmen oder Dritte weitergeben. Auf Anfrage übermittelt die empfangende Partei der übermittelnden Partei innerhalb von sieben (7) Tagen eine schriftliche Liste derjenigen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen hatten.
    2. Eingeschränkte Nutzung. Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei zu keinem anderen Zweck als der Erfüllung dieser Bestellung oder der Verfolgung einer möglichen Geschäftsbeziehung kopiert oder verwendet werden. In Bezug auf vertrauliche Informationen, die unter das Urheberrecht der bereitstellenden Partei fallen, wird vereinbart, dass sich die bereitstellende Partei alle Rechte daran vorbehält. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass die empfangende Partei eine begrenzte und angemessene Anzahl von Kopien schriftlicher Produkte, die unter diese Urheberrechte fallen, mit Ausnahme maschinenlesbarer Daten, anfertigen darf, so dass die empfangende Partei diese vertraulichen Informationen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung angemessen nutzen kann, vorausgesetzt, dass alle auf den Originaldokumenten befindlichen eigentumsrechtlichen Legenden und Hinweise auch auf diesen Kopien wiedergegeben werden und dass jede Kopie von der empfangenden Partei als Original in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung kontrolliert wird.
    3. Definition von vertraulichen Informationen. Vertrauliche Informationen werden definiert als Informationen, unabhängig davon, ob sie greifbar sind oder nicht, die von der bereitstellenden Partei oder deren Kunden oder Klienten erstellt, entdeckt oder entwickelt wurden und die für diese Partei oder deren Kunden oder Klienten von kommerziellem Wert sind. Zur Veranschaulichung, aber nicht ausschließlich, umfassen vertrauliche Informationen alle Patentanmeldungen, Geschäftsgeheimnisse, Formeln, Versuchspläne, Ergebnisse und Schlussfolgerungen, technologische Daten und Know-how, Verbesserungen, Erfindungen, Techniken, geplante Produkte, Forschung und Entwicklung, Memoranden, Marketingpläne, Geschäftspläne, Strategien, Prognosen, Kundenlisten, Lebensläufe von Mitarbeitern und damit verbundene Beschäftigungsverpflichtungen, Verträge und Vereinbarungen, die Nachfolger und Abtretungsempfänger verpflichten, Vermögenswerte (materiell und immateriell), vertrauliche Informationen über Finanzen, Marketing, Preise, Kosten oder Vergütungsstrukturen. Nicht zu den vertraulichen Informationen zählen: (i) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und öffentlich zugänglich waren oder werden und ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt und verfügbar sind; (ii) Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind, wie sie in Unterlagen enthalten sind, die gleichzeitig mit dem Erhalt oder der Erstellung dieser Informationen erstellt wurden; (iii) Informationen, die der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der bereitstellenden Partei bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht verletzt wird und die anderweitig nicht gegen die Rechte der bereitstellenden Partei verstoßen; oder (iv) gemäß der Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsstelle offengelegt werden, vorausgesetzt, dass dies der bereitstellenden Partei unverzüglich mitgeteilt wird, damit diese Partei, wenn sie dies wünscht, eine solche Offenlegung ablehnen oder eine Schutzverfügung bewirken kann.
    4. Eigentümerschaft und Rückgabe vertraulicher Informationen. Vertrauliche Informationen gelten als ausschließliches Eigentum des Informationsgebers oder seiner Klienten oder Kunden. Vertrauliche Informationen unterliegen allen relevanten geistigen und/oder geschützten Eigentumsrechten, die jeder Partei oder ihren Klienten oder Kunden zustehen oder die hiernach erworben werden können, einschließlich der einschlägigen Gesetze über Patente, Designs, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und unlauteren Wettbewerb. Alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Originale und aller Kopien aller greifbaren Informationen, sind auf schriftliche Anfrage unverzüglich an den Empfänger zurückzugeben.
    5. Die Bestimmungen des Abschnitts 21 treten mit dem Datum der Ausführung der Bestellung durch beide Parteien in Kraft und bleiben danach für fünf (5) Jahre in Kraft und können nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung beider Parteien um weitere Zeiträume verlängert werden. Verhandlungen zwischen den Parteien über eine mögliche Geschäfts-beziehung können von beiden Parteien nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Partei beendet werden, sofern die übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts in vollem Umfang in Kraft bleiben.
  1. DATENSCHUTZ – Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze in Übereinstimmung mit den untenstehenden Unterabsätzen (a) bis (g) einzuhalten:
    1. Personenbezogene Daten. Soweit die Arbeiten, die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen hierunter durch den Verkäufer den Austausch personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (Verordnung 2016/679) (nachfolgend „DSGVO“) beinhalten, erkennt jede Partei an und stimmt ausdrücklich zu, dass der Verkäufer als „Auftragsverarbeiter“ und der Käufer als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO gilt. Daher verarbeitet der Verkäufer personenbezogene Daten zu jeder Zeit ausschließlich auf Anweisung und im Auftrag des Käufers.
    2. Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Parteien erkennen an, dass die Parteien im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze einen Vertrag über die Datenverarbeitung abschließen, der die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bestimmung in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung widersprechen, hat der Vertrag zur Auftragsverarbeitung Vorrang.
    3. Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen erhoben werden. Der Käufer informiert den Verkäufer vor jeder Übermittlung personenbezogener Daten, dass bestimmte Datenschutzbestimmungen für diese Daten gelten. Der Verkäufer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzu-halten.
    4. Personenbezogene Daten bei Unterauftragsverarbeitung. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer und alle mit ihm verbundenen Unternehmen, Unterauftragsverarbeiter in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen zu ernennen (und jedem ernannten Unterauftragsverarbeiter die Ernennung zu gestatten). Der Verkäufer darf die vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits beauftragten Unterauftragsverarbeiter weiterverwenden, wobei der Verkäufer in jedem Fall so bald wie möglich, jedoch nicht länger als sechzig (60) Tage nach Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Käufer Informationen über diese Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung stellt.Der Verkäufer hat den Käufer vorab schriftlich über die Bestellung eines neuen Unterauftragsverarbeiters zu informieren, einschließlich aller Einzelheiten der vom Unterauftragsverarbeiter vorzunehmenden Verarbeitung. Wenn der Käufer innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung dem Verkäufer schriftlich Einwände (aus triftigen Gründen) gegen die vorgeschlagene Ernennung mitteilt, wird der Verkäufer keine personenbezogenen Daten an den vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiter weitergeben, bis angemessene Schritte unternommen wurden, um die vom Käufer erhobenen Einwände zu beseitigen, und dem Käufer eine angemessene schriftliche Erklärung der unternommenen Schritte übermittelt wurde.
    5. Rechte der betroffenen Person. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Datenschutz-gesetze, da diese sich auf die Ausübung der Rechte der betroffenen Person beziehen. Der Verkäufer unterstützt den Käufer durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, zur Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, die der Käufer nach vernünftigem Ermessen hat, um auf Anfragen zur Ausübung der datenschutzrechtlichen Rechte zu reagieren.
    6. Internationale Datenübermittlung. Jede Partei erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass der Käufer innerhalb der Vereinigten Staaten tätig ist. Als solcher ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Daten, die in ein Land außerhalb der Vereinigten Staaten übermittelt werden, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Datenschutz-gesetzen behandelt werden.
    7. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, sobald der Verkäufer oder ein Unterauftragsverarbeiter Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personen-bezogener Daten erlangt, und dem Käufer ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, die es ihm ermöglichen, seine Verpflichtungen zur Meldung oder Information über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu erfüllen.
  2. EIGENTUMSÜBERGANG – Das Eigentum und die Gefahr des Verlusts aller Produkte geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer diese Produkte an den vom Käufer in dieser Bestellung angegebenen Ort geliefert hat.
  3. AUSLEGUNG DER VEREINBARUNG – Diese Bestellung ist nach den Gesetzen des Staates oder Landes auszulegen, aus dem diese Bestellung vom Käufer ausgestellt wurde, entsprechend der Adresse des Käufers, die auf der Vorderseite dieser Bestellung aufgedruckt ist. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden auf diese Bestellung keine Anwendung.
  4. ÄNDERUNGEN – Die Parteien vereinbaren, dass diese Bestellung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Vorder- und Rückseite, zusammen mit allen hierzu angehängten und hierin enthaltenen Dokumenten, den vollständigen und endgültigen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer enthält. Eine Vereinbarung oder Übereinkunft zur Änderung dieser Bestellung ist für den Käufer nur dann bindend, wenn sie schriftlich eingegangen ist und von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet wurde. Alle Spezifikationen, Zeichnungen und Daten, die dem Verkäufer mit dieser Bestellung übermittelt werden oder auf die in dieser Bestellung Bezug genommen wird, werden hierin aufgenommen und sind Bestandteil dieser Bestellung.
  5. FORTBESTAND – Die Verpflichtungen und Pflichten dieser Bestellung bestehen auch nach Beendigung oder Erfüllung dieser Bestellung fort.
  6. VERZICHT – Das Versäumnis des Käufers, in einem oder mehreren Fällen auf der Erfüllung einer der Bestimmungen, Zusagen oder Bedingungen dieser Bestellung zu bestehen oder ein Recht aus dieser Bestellung auszuüben, gilt nicht als Überlassung oder Verzicht auf die künftige Erfüllung dieser Bestimmungen, Zusagen oder Bedingungen oder die künftige Ausübung dieses Rechts, sondern die Verpflichtung des Verkäufers in Bezug auf diese künftige Erfüllung bleibt in vollem Umfang bestehen.
  7. RECHTSBEHELFE – Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind als kumulativ und zusätzlich zu allen anderen oder weiteren Rechtsbehelfen, die durch Gesetz oder Billigkeit vorgesehen sind, zu betrachten. Der Käufer hat das Recht, alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer sowie der Verkäufer dem Käufer im Rahmen dieser Bestellung oder anderer Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schuldet, aufzurechnen. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dieser Bestellung ergeben, werden der Käufer und der Verkäufer die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Leistungen bis zur Beilegung einer solchen Streitigkeit gewissenhaft erbringen. Wenn ein Teil dieser Bestellung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Teile dieser Bestellung gültig und durchsetzbar.
  8. GELTENDE SPRACHE – Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache geregelt, interpretiert und ausgelegt, ungeachtet aller Übersetzungen, die in eine andere Sprache gemacht werden können.
  9. STREITBEILEGUNG – Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, die sich aus dieser Bestellung ergibt oder damit zusammenhängt, vereinbaren die Parteien, dass unverzüglich eine Sitzung mit Vertretern jeder Partei mit Entscheidungs-befugnis in Bezug auf die Streitigkeit abgehalten wird, um in gutem Glauben zu versuchen, eine Lösung der Streitigkeit auszuhandeln. Gelingt es den Parteien nicht, eine Lösung der Streitigkeit auszuhandeln, wird die Streitigkeit vor der American Arbitration Association (AAA) einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen, oder wenn diese Bestellung von einer Adresse des Käufers außerhalb der Vereinigten Staaten ausgestellt wurde, dem International Centre for Dispute Resolution (ICDR). Jeder im Schiedsverfahren ergangene Beschluss kann bei jedem zuständigen Gericht als rechtskräftiger Beschluss eingetragen werden. Diese Bestimmung zur Streitbeilegung hindert jedoch keine der Parteien daran, eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Bestellung zu beantragen, um gegebenenfalls die Rechte einer Partei in Erwartung eines Schiedsverfahrens oder einer Verhandlung über eine Streitbeilegung zu schützen.