ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Click here to download a full PDF version of NAMSA’s Purchasing Terms and Conditions.)

1. VERTRAG – Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt die schriftliche Annahme dieser Bestellung durch den Verkäufer oder der Beginn der Arbeiten, die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer (einschließlich des Beginns der Arbeiten, der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Muster) als Annahme dieser Bestellung und aller seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Verkäufers, wobei diese Annahme ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist. Die Bestellung durch NAMSA und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind maßgebend und alle zusätzlichen oder abweichenden Geschäftsbedingungen, die vom Verkäufer in einer Bestätigung, Annahme oder einem anderen schriftlichen Dokument des Verkäufers angegeben werden, werden abgelehnt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für NAMSA nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter von NAMSA unterzeichnet wurden.

2. LIEFERPLÄNE – Die Lieferungen erfolgen sowohl in den von NAMSA angegebenen Mengen als auch zu den in den Lieferplänen von NAMSA angegebenen Zeitpunkten. NAMSA haftet nicht für die Bezahlung von Produkten oder Dienstleistungen an NAMSA, die über die in den Lieferplänen angegebenen Mengen hinausgehen. NAMSA kann von Zeit zu Zeit Liefertermine ändern oder ein vorübergehendes Aussetzen der geplanten Lieferungen veranlassen. Bei der Ausführung dieser Bestellung ist die Zeit maßgeblich.

3. ENTSCHULDBARE VERZÖGERUNGEN – Der Verkäufer haftet nicht für Verspätungen oder Lieferverzögerungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und ohne sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung oder ungewöhnlich starke Unwetter. Wenn der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt Grund zu der Annahme hat, dass die Lieferung nicht wie geplant erfolgen wird, wird NAMSA unverzüglich schriftlich über die Ursache der voraussichtlichen Verzögerung informiert.

4. GARANTIE – Der Verkäufer garantiert ausdrücklich, dass alle in dieser Bestellung geforderten Produkte oder Dienstleistungen den von NAMSA gelieferten oder angegebenen Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen entsprechen, marktfähig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und frei von Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern sind. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Garantien in irgendeiner Weise verletzt wird, erstattet der Verkäufer NAMSA jeglichen Schaden und/oder die Kosten, die NAMSA aus einer solchen Verletzung entstehen, einschließlich etwaiger Folgeschäden und Nebenschäden.

5. KÜNDIGUNG IM INTERESSE VON NAMSA – NAMSA behält sich das Recht vor, diese Bestellung oder einen Teil davon aus eigenem Interesse zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung unverzüglich einzustellen und alle seine Lieferanten oder Subunternehmer unverzüglich zu veranlassen, diese Arbeiten einzustellen. NAMSA erstattet dem Verkäufer den Wert aller Arbeiten an Produkten oder Dienstleistungen, die der Verkäufer vor der Kündigung ausgeführt hat und die zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in Rechnung gestellt wurden, unter Ausschluss der Rückerstattung des erwarteten Gewinns aus dem Wert der nicht vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

6. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND – NAMSA kann diese Bestellung oder einen Teil davon auch aus wichtigem Grund kündigen: (a) wegen eines Versäumnisses des Verkäufers; (b) der Verkäufer hält sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Bestellung; (c) er gibt NAMSA auf angemessene Aufforderung hin keine angemessenen Garantien für künftige Leistungen; (d) die Produkte und Dienstleistungen entsprechen nicht den Bestimmungen des obigen Abschnitts 4; (e) der Verkäufer hält sich nicht an die geltenden Datenschutzgesetze; oder (f) der Verkäufer wird untersucht oder hat von einer Bundes-, Staats- oder örtlichen Behörde eine Mitteilung über eine Nichteinhaltung erhalten. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund haftet NAMSA gegenüber dem Verkäufer in keiner Höhe und der Verkäufer haftet gegenüber NAMSA für alle Schäden, die aufgrund des Versäumnisses, das zur Kündigung geführt hat, entstanden sind, einschließlich der Kosten für den Erwerb von Ersatzprodukten oder -dienstleistungen sowie für Folge- und Nebenschäden.

7. PRÜFUNG – Alle Produkte und Dienstleistungen werden vorbehaltlich der Prüfung und Ablehnung durch NAMSA entgegengenommen. Fehlerhafte oder nicht den NAMSA-Spezifikationen entsprechende Produkte werden auf Anweisung des Verkäufers und Gefahr des Verkäufers aufbewahrt und, wenn der Verkäufer dies anordnet, auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt. Keine Produkte, die als defekt zurückgeschickt werden, werden ohne eine neue Bestellung ersetzt. Die Bezahlung der Produkte vor der Prüfung stellt keine Annahme dar. Der Verkäufer verpflichtet sich, jede Anfrage von NAMSA nach einer Qualitätssystem-Prüfung rechtzeitig zu bearbeiten. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf auftretende Compliance-Probleme zu reagieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Prüfungen von Behörden, die sich auf Produkte oder Dienstleistungen für NAMSA beziehen, schriftlich mitzuteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Internationale Organisation für Normung (ISO), die U.S. Food and Drug Administration (FDA) und den Health Protection Branch des Canada Department of National Health and Welfare (EC HPB). Der Verkäufer verpflichtet sich auch, NAMSA über Rückrufe, Vollstreckungsmaßnahmen oder den Entzug behördlicher Genehmigungen zu informieren.

8. ÄNDERUNGEN – NAMSA behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Zeichnungen, Konstruktionen und Spezifikationen der von dieser Bestellung erfassten Produkte oder Dienstleistungen vorzunehmen. Daraus resultierende Preis- oder Leistungsdifferenzen werden angemessen angepasst und die Bestellung schriftlich angepasst. Der Verkäufer darf keine Änderungen an Verfahren, Produkten, Spezifikationen oder Dienstleistungen vornehmen, es sei denn, ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter von NAMSA hat dies schriftlich angeordnet: Der Verkäufer verpflichtet sich, eine schriftliche Mitteilung (90) neunzig Tage vor jeder vorgeschlagenen Änderung, die Produkte oder Dienstleistungen für NAMSA betrifft, zu machen. Alle Änderungen müssen den Bestimmungen der Änderungskontrolle gemäß 21 CFR 820.50 entsprechen.

9. VON NAMSA ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE PRODUKTE – Alle nicht kostenpflichtigen Produkte, die von NAMSA im Zusammenhang mit dieser Bestellung zur Verfügung gestellt werden, gelten als vom Verkäufer verwahrt. Alle diese Produkte, die nicht für die Herstellung der unter diese Bestellung fallenden Produkte verwendet werden, sind, wenn NAMSA dies anfordert, auf Kosten von NAMSA zurückzusenden, und sind, wenn sie nicht abgerechnet oder zurückgegeben werden, vom Verkäufer zu bezahlen. Alle diese Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Werkzeuge, Matrizen, Lehren, Hilfsmittel, Vorrichtungen usw., die Eigentum von NAMSA sind, werden vom Verkäufer vollständig gegen Feuer- und Gefahrenschäden versichert, die durch eine erweiterte Versicherung abgedeckt sind. Das Eigentum an diesen Produkten verbleibt bei NAMSA und der Verkäufer ist verpflichtet, diese Produkte auf Verlangen des Verkäufers zurückzugeben.

10. WERKZEUGE – Sofern nicht anders angegeben, hat der Verkäufer auf eigene Kosten alle für die Herstellung der bestellten Produkte erforderlichen Matrizen, Werkzeuge, Lehren, Vorrichtungen und Muster zu beschaffen, in gutem Zustand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen. Die Kosten für Änderungen an den vorgenannten Gegenständen, die zur Durchführung der von NAMSA bestellten Konstruktions- oder Spezifikationsänderungen erforderlich sind, trägt NAMSA. Spezielle Werkzeuge oder Werkzeuge, die in dieser Bestellung für die bestellten Produkte erforderlich sind, werden mindestens zwei Jahre ab dem Datum der letzten Bestellung aufbewahrt und dürfen nicht ohne Genehmigung durch NAMSA entsorgt werden. NAMSA hat jedoch die Möglichkeit, die in dieser Bestellung oder speziell für die Herstellung der unter diese Bestellung fallenden Produkte spezifizierten Matrizen, Werkzeuge, Lehren, Vorrichtungen und Muster in Besitz zu nehmen und das Eigentum daran zu erwerben und die nicht amortisierten Kosten an den Verkäufer zu zahlen, vorausgesetzt, dass diese Option nicht gilt, wenn es sich bei den bestellten Produkten um Standardprodukte des Verkäufers handelt oder wenn eine wesentliche Menge gleichartiger Produkte vom Verkäufer an andere verkauft wird. Die in dieser Bestellung angegebenen Werkzeuge oder Spezialwerkzeuge werden vom Verkäufer nicht zur Herstellung von Artikeln verwendet, es sei denn, dies ist von NAMSA genehmigt. Alle in dieser Bestellung genannten Werkzeuge und alle Spezialwerkzeuge sind in einwandfreiem Zustand ohne Beschädigung und Zerstörung zu halten und werden vom Verkäufer repariert oder ersetzt, ausgenommen normaler Verschleiß.

11. ABFALLENTSORGUNG UND TRANSPORT – Der Verkäufer garantiert, dass er alle Genehmigungen oder sonstigen Dokumente aufbewahrt, die für die Verarbeitung, Behandlung, Entsorgung oder den Transport von Abfällen, die aus dieser Bestellung resultieren oder Gegenstand dieser Bestellung sind, erforderlich sind. Wenn eine Genehmigung oder Zustimmung des Verkäufers, die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlich ist, aufgehoben oder geändert wird oder von einer Aufhebung oder Änderung in einer Weise bedroht ist, die die Fähigkeit des Verkäufers zur Ausführung dieses Auftrags beeinträchtigen würde, hat der Verkäufer NAMSA unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, NAMSA über alle Änderungen in Bezug auf solche Gesetze, Regeln, Vorschriften und/oder Zustimmungen zu informieren, die die in dieser Bestellung enthaltenen Rechte oder Pflichten beeinträchtigen. Der Verkäufer hat NAMSA Kopien aller derzeit gültigen Genehmigungen oder sonstigen Dokumente über die zu transportierenden, zu behandelnden, zu lagernden oder zu entsorgenden Abfälle, die sich aus dieser Bestellung ergeben oder Gegenstand dieser Bestellung sind, einschließlich etwaiger Verlängerungsgenehmigungen oder Dokumente, sobald diese vorliegen, zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass der Verkäufer Verpackungen und Behälter für Abfälle zur Verfügung stellt, ist der Verkäufer für diese Verpackungen und Behälter verantwortlich, die allen Regeln, Vorschriften, Gesetzen und/oder Verordnungen entsprechen müssen, die für die Sicherheit und den Transport dieser Behälter gelten können, einschließlich der Vorschriften des U.S. Department of Transportation (DOT). Der Verkäufer ist verpflichtet, die Abfälle gemäß den von der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) und allen zuständigen staatlichen und lokalen Behörden erteilten Genehmigungen zu behandeln und zu entsorgen. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NAMSA kein Material aus den Abfällen verkaufen, weitergeben oder zurückgewinnen oder versuchen, es zu verkaufen, weiterzugeben oder zurückzugewinnen. Der Verkäufer hat NAMSA einen Entsorgungsnachweis vorzulegen, der die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung aller eingehenden Abfälle bestätigt. Die Leistungen des Verkäufers entsprechen den Gefahrgutvorschriften des DOT gemäß CFR Title 49 und Resource Conservation and Recovery Act (RCRA) Transporter Regulations. Der Verkäufer garantiert, dass er über alle Genehmigungen und Lizenzen für den Transport von Abfällen verfügt, die nach Bundes-, Landes- und örtlichen Vorschriften erforderlich sind, und verpflichtet alle von ihm beauftragten Transportunternehmen, eine Versicherung abzuschließen und NAMSA Kopien aller Versicherungszertifikate zur Verfügung zu stellen. Mit der Übergabe von Abfällen von NAMSA an den Verkäufer haftet der Verkäufer für alle Personen- und Sachschäden, die durch diese Abfälle verursacht werden.

12. PATENTE – Mit der Annahme dieser Bestellung verpflichtet sich der Verkäufer NAMSA, seine Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer seiner Produkte gegen alle Klagen zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten und vor allen Schäden, Ansprüchen und Forderungen wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung eines US-amerikanischen oder ausländischen Patents oder Urheberrechts aufgrund der Nutzung oder des Verkaufs der bestellten Produkte oder Dienstleistungen zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten. Alle nicht patentierten Kenntnisse oder Informationen über die Produkte, Methoden oder Verfahren des Verkäufers, die der Verkäufer NAMSA in Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Kauf der unter diese Bestellung fallenden Produkte oder Dienstleistungen offenbart, gelten als Teil der Gegenleistung für diese Bestellung, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, und der Verkäufer verpflichtet sich, keine Ansprüche (mit Ausnahme eines Anspruchs aus Patentverletzungen) gegen NAMSA wegen der Verwendung oder angeblichen Verwendung derselben geltend zu machen. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf nichts hierin so ausgelegt werden, dass Lizenzen oder andere Rechte an Patenten, Marken oder anderen geistigen und/oder Eigentumsrechten, die die anbietende Partei jetzt besitzt oder später erwerben kann, ausdrücklich, stillschweigend oder anderweitig gewährt oder übertragen werden dürfen.

13. VERSICHERUNG UND FREISTELLUNG – Der Verkäufer verpflichtet sich, NAMSA freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und zu schützen gegen alle Verbindlichkeiten, Klagen oder Ansprüche aufgrund von Verletzungen oder Schäden an Personen oder Sachen, die aus der Ausführung dieser Bestellung, der vom Verkäufer gelieferten Produkte und Dienstleistungen und der Verletzung einer der Bestimmungen dieser Bestellung durch den Verkäufer resultieren. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, auf Verlangen von NAMSA eine Bescheinigung des Versicherungsträgers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer über eine angemessene Arbeiterunfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung gemäß der beigefügten Aufstellung verfügt. In dieser Bescheinigung muss die Höhe der Deckungssumme, die Versicherungsnummer und das Ablaufdatum angeben sein. Wenn der Verkäufer ein Selbstversicherer ist, muss die Bescheinigung des U.S. Department of Labor (DOL) und der Industrie des Staates, in dem die Arbeit ausgeführt werden soll, von diesem NAMSA direkt vorgelegt werden.

14. WERBUNG – Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch NAMSA in keiner Weise für die Tatsache werben oder veröffentlichen, dass der Verkäufer von NAMSA mit der Lieferung der bestellten Produkte oder Dienstleistungen beauftragt wurde, und bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat NAMSA das Recht, diese Bestellung ohne Verpflichtung zur Annahme von Lieferungen nach dem Datum der Kündigung zu stornieren oder ohne Verpflichtung weitere Zahlungen zu leisten, mit Ausnahme von vor der Kündigung gelieferten Produkten oder Dienstleistungen.

15. INSOLVENZ – NAMSA kann den Auftrag unverzüglich stornieren, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Insolvenz des Verkäufers, Einreichung eines freiwilligen Konkursantrags, Einreichung eines unfreiwilligen Antrags auf Eröffnung des Konkurses des Verkäufers, sofern dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags geräumt wird: die Bestellung eines Empfängers oder Treuhänders für den Verkäufer, sofern die Bestellung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Bestellung aufgehoben wird, die Ausführung einer Abtretung durch den Verkäufer zugunsten der Gläubiger.

16. REGIERUNGSBESTIMMUNGEN – Bei der Ausführung dieser Bestellung garantiert der Verkäufer, dass er die geltenden Gesetze, Statuten, Regeln und Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika und jeder anderen Jurisdiktion, in der die Ausführung dieser Bestellung erfolgt, einhält. Der Verkäufer muss NAMSA die Konformitätsbescheinigungen aushändigen, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder von NAMSA verlangt wird, und jede Rechnung, die im Rahmen dieser Bestellung ausgestellt wird, stellt eine schriftliche Zusicherung des Verkäufers dar, dass der Verkäufer alle geltenden Gesetze vollständig eingehalten hat. Darüber hinaus (a) muss die Rechnung des Verkäufers im Wesentlichen folgende Aussage enthalten: „Wir bestätigen hiermit, dass die in der Bestellung beschriebenen Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des Fair Labor Standards Act in der jeweils gültigen Fassung sowie den Bestimmungen und Anordnungen des United States Department of Labor, die unter Abschnitt 14 dieser Verordnung erlassen wurden, hergestellt bzw. erbracht wurden“; (b) muss die Equal Employment Opportunity Clause der Executive Order 11246, in der jeweils gültigen Fassung, die Bestimmungen des Small and Disadvantaged Business Concern des Public Law 95-507, der Rehabilitation Act von 1973 und die Durchführungsbestimmungen und -vorschriften des Office of Federal Contract Compliance hierin durch einen speziellen Verweis auf 38 U.S.C. 2012, Abschnitt 503 aufgenommen sein; (c) muss der OSHA Hazard Communication Standard gemäß 29 CFR als Bestandteil dieser Bestellung aufgenommen sein und das eingereichte Sicherheitsdatenblatt muss alle Informationen enthalten, die von der Norm gemäß 29 CFR 1910.1200 (g) (2) und SARA Untertitel B gefordert werden; (d) die Lieferung von Produkten im Rahmen dieser Bestellung durch NAMSA stellt eine Garantie für NAMSA dar, dass die gelieferten Produkte, wenn sie vom Verkäufer oder in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers installiert werden, in jeder Hinsicht den geltenden Bestimmungen des Public Act 596, 91st Congress (der Occupational Safety and Health Act von 1970), in der jeweils gültigen Fassung, und den Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen; und (e) sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Preiskontrollbestimmungen in Kraft, muss die Rechnung des Verkäufers im Wesentlichen folgende Angaben enthalten. „Hiermit bestätigen wir, dass die Preise, die für die hierunter gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen berechnet werden, nicht über den nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Höchstpreisen liegen.“ Der Verkäufer verpflichtet sich, NAMSA von allen Verlusten oder Verbindlichkeiten freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und zu schützen, die NAMSA als direkte oder indirekte Folge der Verletzung der vorstehenden Garantien durch den Verkäufer entstehen.

17. ANTI-KORRUPTION – Der Verkäufer versichert und garantiert, dass: (a) er mit den Bedingungen des U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977, in der jeweils gültigen Fassung (US FCPA) vertraut ist und diese versteht, und dass der Verkäufer den US FCPA und alle anderen anwendbaren Gesetze oder Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung oder Korruption eines anderen Landes oder einer anderen Gerichtsbarkeit einhält, die auf die Geschäftstätigkeit der Parteien hierunter anwendbar sind; (b) kein Unternehmen, Partner, leitender Angestellter, Direktor oder Mitarbeiter des Verkäufers ein Mitarbeiter einer Regierungsbehörde eines Landes oder einer Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme der USA) ist oder sein wird, die auf die Geschäftstätigkeit der Parteien hierunter anwendbar ist; und (c) der Verkäufer weder direkt noch indirekt (auch nicht über einen Dritten oder Vermittler) irgendeine Zahlung oder Schenkung von Geld oder Wertgegenständen an einen Regierungsbeamten, Regierungsangestellten (oder Mitarbeiter eines Unternehmens, das teilweise im Besitz einer Regierung ist), eine politische Partei oder einen politischen Parteifunktionär oder Kandidat für eine Regierung oder ein politisches Amt (ein „Regierungsbeamter“) angeboten, gezahlt, gegeben oder versprochen hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird, um eine Entscheidungshandlung eines solchen Regierungsbeamten zu beeinflussen oder diesen zu veranlassen, seinen Einfluss bei der örtlichen Regierung geltend zu machen, um die Entscheidung einer solchen Regierung zu bewirken oder zu beeinflussen, um NAMSA oder den Verkäufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestellung zu unterstützen oder um die Gegenpartei zu begünstigen. Die Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Verkäufer gilt als wesentlicher Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Bestellung, und NAMSA hat das Recht, diese Bestellung und ihre Ausführung ohne jegliche Haftung gegenüber dem Verkäufer unverzüglich zu kündigen.

18. VERZOLLUNGSRECHTE – Diese Bestellung beinhaltet alle damit zusammenhängenden Zoll- und Einfuhrrückerstattungsrechte (einschließlich der durch Substitution entstandenen Rechte und Rechte, die von Lieferanten des Verkäufers erworben werden können), die der Verkäufer auf NAMSA übertragen kann. Der Verkäufer verpflichtet sich, NAMSA über das Bestehen derartiger Rechte zu informieren und auf Verlangen die zur Erlangung der Rückerstattung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

19. VERSAND UND EMPFANG – Alle Produkte werden entsprechend den Anforderungen der üblichen Spediteure so verpackt, gekennzeichnet und versandt, dass niedrigste Transportkosten gewährleistet sind, und NAMSA werden daher keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist hierin anders angegeben. Der Verkäufer erhebt keine Kosten für Transport und Lagerung, sofern hier nicht anders angegeben. Sofern hierin nicht anders angegeben, ist der Verkäufer verpflichtet, jedes Paket mit der NAMSA-Bestellnummer, dem Werk, der Fabrikanlage und/oder der Werftnummer zu kennzeichnen, und wenn eine einzige Sendung mehrere Pakete umfasst, ist außerdem jedes Paket fortlaufend zu nummerieren. Bestellnummer und Packstückanzahlen sind auf Packzetteln, Lieferscheinen und Rechnungen anzugeben. Lieferscheine müssen jeder Sendung beiliegen. Original-Lieferschein oder sonstige Versandbelege für Sendungen sind vom Verkäufer gemäß den Anweisungen von NAMSA unverzüglich zu übermitteln. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Produkte auf dem Lieferschein oder einem anderen Versandbeleg zu beschreiben und den Versand gemäß den Anweisungen von NAMSA durchzuführen. Rechnungen sind am Versandtag in zweifacher Ausfertigung, ggf. mit Lieferschein, vorzulegen. Rechnungen müssen die Bestellnummer und/oder die Codenummer von NAMSA enthalten, sofern diese angegeben ist. Das Zahlungsdatum der Rechnung wird ab dem Tag des Versands oder ab dem Tag des Rechnungseingangs von uns berechnet, je nachdem, welches das letztere ist.

20. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNG – Der Verkäufer wird NAMSA vor der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Dienstleistungen keine Rechnung ausstellen und dann nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. NAMSA zahlt alle ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Beträge an den Verkäufer netto neunzig (90) Tage nach Erhalt der Rechnung. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Abschnitt kann NAMSA alle von NAMSA oder seinen Kunden in gutem Glauben bestrittenen Beträge von der Zahlung zurückhalten. Im Falle eines Zahlungsstreits übermittelt NAMSA dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung, in der alle beanstandeten Artikel aufgeführt sind und die eine hinreichend detaillierte Beschreibung jedes beanstandeten Artikels enthält. Die Parteien werden sich bemühen, alle diese Streitigkeiten zügig und in gutem Glauben zu klären. Der Lieferant wird seine Verpflichtungen aus der Bestellung ungeachtet eines solchen Streits weiterhin erfüllen. Für die Zahlungsabwicklung müssen alle Rechnungen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

a. Rechnungskopf: Name und Adresse des Verkäufers; Lieferadresse; Rechnungsadresse; Rechnungsdatum und Rechnungsnummer; Bestellnummer und Bestelldatum; Kundenkontonummer; Auftragsnummer; Skontozahlungsbedingungen, falls eine vorzeitige Zahlung gewünscht wird; und Fälligkeitsdatum der Zahlung.

b. Eine Rechnung pro Bestellung.

c. Rechnungseinzelposteninformationen: Bestellt von; Versanddatum; Versandmethode; Währung; Rechnungszeilennummer; Bestellzeilennummer; Artikelnummer von NAMSA; Artikelnummer und Beschreibung des Verkäufers; Packzettelnummer; Bestellmenge; Versandmenge; Einkaufsmengeneinheit; Einkaufsstückpreis; Sonderpreis; und ggf. Steuer.

d. Fußzeile der Rechnung: Steuersumme und Rechnungsbetrag.

e. Rechnungen für die Vereinigten Staaten von Amerika sind an payables@namsa.com Finance-Germany@namsa.com Finance-France@namsa.com Finance-UK@namsa.com Finance-China@namsa.com zu senden.

f. NAMSA ist nicht verpflichtet, den Verkäufer für Produkte oder Dienstleistungen zu bezahlen, die mehr als sechzig (60) Tage vor dem Datum des Eingangs der Rechnung bei NAMSA für Produkte oder Dienstleistungen erbracht wurden. Vorbehaltlich der Bestimmungen des nachstehenden Absatzes g zahlt NAMSA jede Rechnung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Rechnung des Verkäufers.

g. Die Zahlung durch den NAMSA-Kunden an NAMSA für die in der Rechnung des Verkäufers beschriebenen Produkte und Dienstleistungen ist eine aufschiebende Bedingung für die Bezahlung der Rechnung durch NAMSA an den Verkäufer.

21. VERTRAULICHKEIT – Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen des jeweils anderen gemäß den Unterabschnitten (a) bis (e) zu schützen:

a. Schutz vertraulicher Informationen. Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält („die empfangende Partei“), hat in gutem Glauben alle erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln und ihre Offenlegung auf solche ihrer Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter zu beschränken, die ein klar definierbares Wissensbedürfnis haben. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Partei, die die vertraulichen Informationen bereitstellt („die bereitstellende Partei“), an andere Personen, Unternehmen oder Dritte weitergeben. Auf Anfrage übermittelt die empfangende Partei der übermittelnden Partei innerhalb von sieben (7) Tagen eine schriftliche Liste derjenigen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter, die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen hatten.

b. Eingeschränkte Nutzung. Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei zu keinem anderen Zweck als der Erfüllung dieser Bestellung oder der Verfolgung einer möglichen Geschäftsbeziehung kopiert oder verwendet werden. In Bezug auf vertrauliche Informationen, die unter das Urheberrecht der bereitstellenden Partei fallen, wird vereinbart, dass sich die bereitstellende Partei alle Rechte daran vorbehält. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass die empfangende Partei eine begrenzte und angemessene Anzahl von Kopien schriftlicher Produkte, die unter diese Urheberrechte fallen, mit Ausnahme maschinenlesbarer Daten, anfertigen darf, so dass die empfangende Partei diese vertraulichen Informationen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung angemessen nutzen kann, vorausgesetzt, dass alle auf den Originaldokumenten befindlichen eigentumsrechtlichen Legenden und Hinweise auch auf diesen Kopien wiedergegeben werden und dass jede Kopie von der empfangenden Partei als Original in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung kontrolliert wird.

c. Definition von vertraulichen Informationen. Vertrauliche Informationen werden definiert als Informationen, unabhängig davon, ob sie greifbar sind oder nicht, die von der bereitstellenden Partei oder deren Kunden oder Klienten erstellt, entdeckt oder entwickelt wurden und die für diese Partei oder deren Kunden oder Klienten von kommerziellem Wert sind. Zur Veranschaulichung, aber nicht ausschließlich, umfassen vertrauliche Informationen alle Patentanmeldungen, Geschäftsgeheimnisse, Formeln, Versuchspläne, Ergebnisse und Schlussfolgerungen, technologische Daten und Know-how, Verbesserungen, Erfindungen, Techniken, geplante Produkte, Forschung und Entwicklung, Memoranden, Marketingpläne, Geschäftspläne, Strategien, Prognosen, Kundenlisten, Lebensläufe von Mitarbeitern und damit verbundene Beschäftigungsverpflichtungen, Verträge und Vereinbarungen, die Nachfolger und Abtretungsempfänger verpflichten, Vermögenswerte (materiell und immateriell), vertrauliche Informationen über Finanzen, Marketing, Preise, Kosten oder Vergütungsstrukturen. Nicht zu den vertraulichen Informationen zählen: (i) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und öffentlich zugänglich waren oder werden und ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt und verfügbar sind; (ii) Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind, wie sie in Unterlagen enthalten sind, die gleichzeitig mit dem Erhalt oder der Erstellung dieser Informationen erstellt wurden; (iii) Informationen, die der empfangenden Partei aus einer anderen Quelle als der bereitstellenden Partei bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht verletzt wird und die anderweitig nicht gegen die Rechte der bereitstellenden Partei verstoßen; oder (iv) gemäß der Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsstelle offengelegt werden, vorausgesetzt, dass dies der bereitstellenden Partei unverzüglich mitgeteilt wird, damit diese Partei, wenn sie dies wünscht, eine solche Offenlegung ablehnen oder eine Schutzverfügung bewirken kann.

d. Eigentümerschaft und Rückgabe vertraulicher Informationen. Vertrauliche Informationen gelten als ausschließliches Eigentum des Informationsgebers oder seiner Klienten oder Kunden. Vertrauliche Informationen unterliegen allen relevanten geistigen und/oder geschützten Eigentumsrechten, die jeder Partei oder ihren Klienten oder Kunden zustehen oder die hiernach erworben werden können, einschließlich der einschlägigen Gesetze über Patente, Designs, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und unlauteren Wettbewerb. Alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Originale und aller Kopien aller greifbaren Informationen, sind auf schriftliche Anfrage unverzüglich an den Empfänger zurückzugeben.

e. Die Bestimmungen des Abschnitts 21 treten mit dem Datum der Ausführung der Bestellung durch beide Parteien in Kraft und bleiben danach für fünf (5) Jahre in Kraft und können nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung beider Parteien um weitere Zeiträume verlängert werden. Verhandlungen zwischen den Parteien über eine mögliche Geschäftsbeziehung können von beiden Parteien nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Partei beendet werden, sofern die übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts in vollem Umfang in Kraft bleiben.

22. DATENSCHUTZ – Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze in Übereinstimmung mit den unten stehenden Unterabsätzen (a) bis (j) einzuhalten:

a. Personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“); eine identifizierbare natürliche Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf einen Identifikator wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, einen Online-Identifikator oder auf einen oder mehrere Faktoren, die spezifisch für die physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person sind.

b. Anwendbares Datenschutzrecht. Die Parteien erkennen an, dass diese Vereinbarung verschiedene Datenschutzgesetze beinhalten kann, die unter anderem die Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union (Verordnung 2016/679) (im Folgenden „GDPR“) und die Gesetze der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der GDPR, den California Consumer Privacy Act von 2018 ("CCPA") und nationale Normen für den Schutz personenbezogener Daten („GB/T 35273-2017 Information Security Technology - Personal Information Security Specification“ (Standards) mit Wirkung zum 1. Mai 2018) sowie Änderungen oder Überarbeitungen derselben umfassen.

c. Aufgaben bei der Auftragsverarbeitung. Soweit es sich bei den erbrachten Dienstleistungen auch um den Austausch personenbezogener Daten geht, erkennt jede Partei an und stimmt ausdrücklich zu, dass NAMSA als „Verantwortlicher“ und der Lieferant als „Verarbeiter“ im Sinne der geltenden Datenschutzgesetzgebung anzusehen ist. Daher verarbeitet der Verkäufer personenbezogene Daten zu jeder Zeit ausschließlich auf Anweisung und im Auftrag von NAMSA.

d. Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Beide Parteien erkennen an, dass die Parteien im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze einen Vertrag über die Datenverarbeitung abschließen, der die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten regelt. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bestimmung in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung widersprechen, hat der Vertrag zur Auftragsverarbeitung Vorrang.

e. Verarbeitung personenbezogener Daten. Beide Parteien sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen erhoben werden. Die Parteien informieren vor jeder Übermittlung personenbezogener Daten die jeweils andere Partei, dass bestimmte Datenschutzbestimmungen für diese Daten gelten.

f. Personenbezogene Daten bei Unterauftragsverarbeitung. NAMSA ermächtigt den Lieferanten und alle mit ihm verbundenen Unternehmen, Unterauftragsverarbeiter in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ernennen (und jedem ernannten Unterauftragsverarbeiter die Ernennung zu gestatten). Der Lieferant darf die vom Lieferanten zum Zeitpunkt der Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits beauftragten Unterauftragsverarbeiter weiterhin verwenden, wobei der Lieferant in jedem Fall und so bald wie möglich NAMSA Informationen über diese Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung stellt. Der Lieferant informiert NAMSA vorab schriftlich über die Ernennung eines neuen Unterauftragsverarbeiters, einschließlich aller Einzelheiten der vom Unterauftragsverarbeiter vorzunehmenden Verarbeitung. Wenn NAMSA innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung dem Lieferanten schriftlich Einwände (aus triftigen Gründen) gegen die vorgeschlagene Ernennung mitteilt, wird der Lieferant keine personenbezogenen Daten an den vorgeschlagenen Unterauftragsverarbeiter weitergeben, bis angemessene Schritte unternommen wurden, um die von NAMSA erhobenen Einwände zu beseitigen und NAMSA eine angemessene schriftliche Erklärung der unternommenen Schritte übermittelt wurde.

g. Computersysteme. Um die vertraulichen Informationen von NAMSA und die vertraulichen Informationen der NAMSA-Kunden zu schützen, kann NAMSA vom Verkäufer verlangen, die Computersysteme von NAMSA zu verwenden oder, mit schriftlicher Genehmigung von NAMSA, kann der Verkäufer nach alleinigem Ermessen von NAMSA seine eigene Computersysteme verwenden.

h. Rechte des Betroffenen. NAMSA ist verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, da diese sich auf die Ausübung der Rechte der betroffenen Person beziehen. Der Lieferant unterstützt - auf eigene Kosten - NAMSA durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, zur Erfüllung der Verpflichtungen der NAMSA, die die NAMSA nach vernünftigem Ermessen hat, um auf Anfragen zur Ausübung der datenschutzrechtlichen Rechte zu reagieren.

i. Internationale Datenübermittlung. Jede Partei erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass NAMSA aus den der Vereinigten Staaten tätig ist. Folglich sind beide Parteien dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten mit einem Verfahren in die Vereinigten Staaten übertragen werden, das allen geltenden Datenschutzgesetzen entspricht. Beide Parteien verpflichten sich, falls erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Abschnitt 22 (d) abzuschließen.

j. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Der Lieferant wird NAMSA unverzüglich und nicht mehr als fünf (5) Werktage nach Kenntnisnahme benachrichtigen, sobald der Geschäftspartner oder ein Unterauftragsverarbeiter Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt, wobei er NAMSA ausreichende Informationen zur Verfügung stellt, damit NAMSA ihren Verpflichtungen zur Meldung oder Information der betroffenen Personen über die Verletzung personenbezogener Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nachkommen kann.

23. EIGENTUMSÜBERGANG – Das Eigentum und die Gefahr des Verlusts aller Produkte geht auf NAMSA über, sobald der Verkäufer diese Produkte an den von NAMSA in dieser Bestellung angegebenen Ort geliefert hat.

24. AUSLEGUNG DER VEREINBARUNG – Diese Bestellung ist nach den Gesetzen des Staates oder Landes auszulegen, aus dem diese Bestellung von NAMSA ausgestellt wurde, entsprechend der Adresse von NAMSA, die auf der Vorderseite dieser Bestellung aufgedruckt ist. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden auf diese Bestellung keine Anwendung.

25. ÄNDERUNGEN – Die Parteien vereinbaren, dass diese Bestellung, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Vorder- und Rückseite, zusammen mit allen hierzu angehängten und hierin enthaltenen Dokumenten, den vollständigen und endgültigen Vertrag zwischen NAMSA und dem und Verkäufer enthält. Eine Vereinbarung oder Übereinkunft zur Änderung dieser Bestellung ist für NAMSA nur dann bindend, wenn sie schriftlich eingegangen ist und von einem bevollmächtigten Vertreter von NAMSA unterzeichnet wurde. Alle Spezifikationen, Zeichnungen und Daten, die dem Verkäufer mit dieser Bestellung übermittelt werden oder auf die in dieser Bestellung Bezug genommen wird, werden hierin aufgenommen und sind Bestandteil dieser Bestellung.

26. FORTBESTAND – Die Verpflichtungen und Pflichten dieser Bestellung bestehen auch nach Beendigung oder Erfüllung dieser Bestellung fort.

27. VERZICHT – Ein Versäumnis von NAMSA in einem oder mehreren Fällen auf der Erfüllung einer der Bestimmungen, Zusagen oder Bedingungen dieser Bestellung zu bestehen oder ein Recht aus dieser Bestellung auszuüben, gilt nicht als Überlassung oder Verzicht auf die künftige Erfüllung dieser Bestimmungen, Zusagen oder Bedingungen oder die künftige Ausübung dieses Rechts, sondern die Verpflichtung des Verkäufers in Bezug auf diese künftige Erfüllung bleibt in vollem Umfang bestehen.

28. RECHTSBEHELFE – Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind als kumulativ und zusätzlich zu allen anderen oder weiteren Rechtsbehelfen, die durch Gesetz oder Billigkeit vorgesehen sind, zu betrachten. NAMSA hat das Recht, alle Beträge, die NAMSA dem Verkäufer sowie der Verkäufer der NAMSA im Rahmen dieser Bestellung oder anderer Vereinbarungen zwischen NAMSA und dem Verkäufer schuldet, gegeneinander aufzurechnen. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dieser Bestellung ergeben, werden die NAMSA und der Verkäufer die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Leistungen bis zur Beilegung einer solchen Streitigkeit gewissenhaft erbringen. Wenn ein Teil dieser Bestellung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die übrigen Teile dieser Bestellung gültig und durchsetzbar.

29. GELTENDE SPRACHE – Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache geregelt, interpretiert und ausgelegt, ungeachtet aller Übersetzungen, die in eine andere Sprache gemacht werden können.

30. STREITBEILEGUNG – Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, die sich aus dieser Bestellung ergibt oder damit zusammenhängt, vereinbaren die Parteien, dass unverzüglich eine Sitzung mit Vertretern jeder Partei mit Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Streitigkeit abgehalten wird, um in gutem Glauben zu versuchen, eine Lösung der Streitigkeit auszuhandeln. Gelingt es den Parteien nicht, eine Lösung der Streitigkeit auszuhandeln, wird die Streitigkeit vor der American Arbitration Association (AAA) einem verbindlichen Schiedsverfahren unterzogen oder, wenn diese Bestellung von einer Adresse der NAMSA außerhalb der Vereinigten Staaten ausgestellt wurde, vor dem International Centre for Dispute Resolution (ICDR). Jeder im Schiedsverfahren ergangene Beschluss kann bei jedem zuständigen Gericht als rechtskräftiger Beschluss eingetragen werden. Diese Bestimmung zur Streitbeilegung hindert jedoch keine der Parteien daran, eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Bestimmungen dieser Bestellung zu beantragen, um gegebenenfalls die Rechte einer Partei in Erwartung eines Schiedsverfahrens oder einer Verhandlung über eine Streitbeilegung zu schützen.

31. Geschäftlicher Verhaltenskodex – Im Geschäftlichen Verhaltenskodex sind die Verpflichtungen und Erwartungen beschrieben, die wir an unsere Mitarbeiter, Verkäufer/Lieferanten, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und deren Direktoren, leitende Angestellte, Beschäftigte und Beauftragte (von uns insgesamt als „Geschäftspartner“ bezeichnet) bei der Durchführung rechtskonformer und ethischer Geschäftstransaktionen stellen. Darüber hinaus wird darin erläutert, wie NAMSA die Vermeidung von Interessenkonflikten sicherstellt. Diese Bestellung regelt zusammen mit diesem Geschäftlichen Verhaltenskodex die Beziehung zwischen den Parteien.

Die Kernwerte von NAMSA sind grundlegend für die Art und Weise, wie wir arbeiten und wir sind bestrebt, dass unsere Geschäftspartner unsere Leidenschaft für herausragende Leistungen und ethisches Verhalten mit uns teilen. Diese Kernwerte sind:

  • Leistung qualitativ hochwertiger, ehrlicher Arbeit für unsere Kunden
  • Fristgerechte Lieferung von Ergebnissen und Dienstleistungen
  • Erfüllung unserer regulatorischen Verpflichtungen
  • Respektvolles Verhalten gegenüber unseren Mitarbeitern durch die Zahlung fairer Gehälter und das Angebot von Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und zum Aufstieg
  • Würdigung von Individualität, Anerkennung und Wertschätzung der Stärken von Vielfalt und Pflege einer Kultur von Respekt und Gleichheit für alle
  • Vernünftige Vermehrung und Verwaltung der finanziellen Ressourcen für ein langfristiges Geschäftsbestehen
  • Und vor allem, das integre Verhalten aller

Dieser Kodex beinhaltet die allgemeinen Prinzipien und Informationen für die grundlegenden rechtlichen und ethischen Verpflichtungen der Geschäftspartner. Dieser Kodex umfasst nicht alle Situationen oder Regeln, Verfahren oder Richtlinien von NAMSA und stellt keinen Ersatz für die Verantwortung der einzelnen Geschäftspartner dar, gutes Urteilsvermögen und gesunden Menschenverstand einzusetzen.

Gesetze, Vorschriften und vertragliche Verpflichtungen – NAMSA erwartet von Geschäftspartnern, dass sie sämtliche Aufgaben, Dienstleistungen und vertraglichen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit allen in ihrem Geschäftsbereich anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchführen. Darüber hinaus müssen sie die Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen, die in jedweden mit NAMSA eingegangenen Verträgen oder Vereinbarungen angegeben sind, einhalten.

Arbeitspraktiken – Geschäftspartner müssen ihren Beschäftigten (hierin als „Mitarbeiter“ bezeichnet) ein unterstützendes und für beide Seiten vorteilhaftes Arbeitsumfeld bieten, und sich gleichzeitig an alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften sowie an die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) halten. NAMSA stellt folgende Anforderungen und erwartet diese von allen Geschäftspartnern:

a. Freie Wahl der Beschäftigung – Die Beschäftigung muss freiwillig erfolgen. Zwangs- oder Fronarbeit, Menschenhandel, Zwangsarbeit im Gefängnis oder unfreiwillige Arbeit durch Drohung, Gewalt, Nötigung, Konfiszierung staatlicher Ausweise oder betrügerische Behauptungen sind strengstens verboten.

b. Keine Kinderarbeit – Es darf keine Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Mitarbeiter müssen das gesetzliche Mindestalter für eine Beschäftigung erreicht haben, das im jeweiligen Land der Beschäftigung gilt. Darüber hinaus ist eine Beschäftigung zu vermeiden, die mental, körperlich, sozial oder moralisch schädlich für Kinder sein könnte, oder die aufgrund ihrer Natur oder der Umstände, in denen sie ausgeführt wird, die Gesundheit oder Sicherheit junger Menschen gefährden könnte.

c. Diskriminierungsverbot – Derzeitige und künftige Mitarbeiter werden fair behandelt und dürfen nicht aufgrund von nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Glauben, politischer Meinung, Nationalität, Geschlecht, Schwangerschaft, Alter, Behinderung, Gesundheit, körperlichen oder genetischen Merkmalen, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand, Militärdienst, Mitgliedschaft in einer Vereinigung oder jedwedem anderen vom Gesetz geschützten Status diskriminiert werden.

d. Respekt und Würde – Die Mitarbeiter werden mit Respekt behandelt und jede Form von körperlicher Bestrafung, Gewaltandrohung, verbalem, körperlichem oder visuellem Missbrauch oder andere Formen von geistiger, sexueller oder körperlicher Nötigung oder Belästigung sind strikt zu unterbinden und verboten.

e. Arbeitsgesetze – Einhaltung aller geltenden Arbeitsgesetze (einschließlich aller geltenden Tarifverträge), insbesondere derjenigen, die sich auf Lohn-, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen beziehen, sowie derjenigen, die sich auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, den Einsatz solcher Arbeitnehmer oder die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte beziehen.

f. Schutz der Daten und Privatsphäre von Beschäftigten – Es dürfen ausschließlich personenbezogene Daten von Mitarbeitern erhoben und gespeichert werden, die für einen effektiven Arbeitsablauf oder gemäß Gesetz erforderlich sind. Sämtliche erhobenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur an berechtigte Personen oder bei Vorliegen einer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben werden.

Sicherheitspraktiken – Die Geschäftspartner treffen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und tragen die Verantwortung für den persönlichen und gegenseitigen Erhalt der Sicherheit, des Schutzes und der Gesundheit am Arbeitsplatz.

a. Sicherheitsstandards – Die Geschäftspartner müssen sich bemühen, die besten Praktiken für ein sicheres Arbeitsumfeld ihrer Mitarbeiter einzurichten. Dieses Arbeitsumfeld muss alle Gesetze, Vorschriften und Praktiken zur Sicherheit und Gesundheit erfüllen, einschließlich derjenigen, die für die Bereiche Arbeitssicherheit, Notfallvorsorge, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Arbeitshygiene, körperlich anstrengende Arbeit und Maschinensicherung gelten. Es müssen geeignete Schritte zur Minimierung der Ursachen für Gefahren am Arbeitsplatz unternommen werden.

b. Schulung – Die Geschäftspartner bieten ihren Mitarbeitern angemessene Schulungen zu den anwendbaren sicheren Praktiken am Arbeitsplatz an, gemäß den Vorgaben der örtlichen, landesweiten und bundesweiten Gesetze und Vorschriften. Derart Praktiken müssen zur Verhinderung von Unfällen und Verletzungen geeignet sein.

Praktiken zum Schutz der Umwelt – Die Geschäftspartner sind verantwortlich für die Minimierung der Umweltbelastungen durch die Ausübung ihrer Tätigkeiten und betreiben ihr Unternehmen derart, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten oder übertroffen und Risiken für Mitarbeiter, die Öffentlichkeit und die Umwelt möglichst gering gehalten werden.

a. Umweltschutzgesetze – Die Geschäftspartner müssen alle geltenden Umweltschutzgesetze und -vorschriften bezüglich Gefahrenstoffe, Abfall- und Abwasserentsorgung, Luftverschmutzung usw. einhalten.

b. Systemverbesserung – Die Geschäftspartner werden angehalten, die besten Praktiken zum Umweltschutz zu identifizieren und in ihre Unternehmensverfahren aufzunehmen, insbesondere jene, die Abfall, Luftverschmutzung und Energiekosten reduzieren. Jegliche Risiken, die eine negative Auswirkung auf die natürliche Umwelt sowie auf die Gesundheit und Rechte von Einzelpersonen oder Gemeinschaften haben könnten, sind zu minimieren.

Faire Geschäftspraktiken

a. NAMSA betreibt den Wettbewerb energisch und ehrlich. Unser Erfolg gründet auf unserer Fähigkeit, innovative Ideen und Prozesse einzusetzen, die den Kunden einen Mehrwert bringen, und unter keinen Umständen auf unangemessenem Verhalten auf dem Markt. Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Ethik verlangt NAMSA von seinen Geschäftspartnern die Einhaltung derselben ethischen Geschäftsstandards, wie im Folgenden beschrieben.

b. Betrug und Korruption – NAMSA folgt der Verpflichtung, seine Geschäfte ehrlich und gänzlich ohne Erpressung, Bestechung und allen ungesetzlichen, unethischen, trügerischen oder betrügerischen Aktivitäten zu führen. Die Geschäftspartner müssen alle geltenden Anti-Korruptionsgesetze und -vorschriften befolgen. Jedwede Formen von Bestechung, Schmiergeldern, Korruption, Erpressung, vorsätzlichen Unwahrheiten oder Veruntreuung sind verboten. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie geeignete Verfahren implementieren, um die vorgenannten Aktivitäten zu verhindern.

c. Geschenke – Obwohl der Aufbau von Beziehungen für alle beteiligten Parteien von Vorteil ist, sollten die Geschäftspartner mit Bedacht handeln, wenn sie NAMSA-Mitarbeitern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern Geschenke machen möchten. Selbst gut beabsichtigte Geschenke können unter bestimmten Umständen eine Bestechung darstellen oder einen Interessenkonflikt heraufbeschwören. Die Geschäftspartner dürfen nichts von Wert anbieten, um einen Nutzen oder Vorteil zu erlangen, und dürfen nichts anbieten, das den Anschein erwecken könnte, dass ein NAMSA-Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer dadurch beeinflusst, sein Urteilsvermögen beeinträchtigt oder er dadurch zu etwas verpflichtet wird, da dies nicht zulässig ist.

d. Interessenkonflikt – Die Geschäftspartner müssen Interessenkonflikte oder selbst den Anschein eines Interessenkonflikts vermeiden. Ein Interessenkonflikt besteht, wenn eine Person ein persönliches Interesse hat oder an einer Aktivität beteiligt ist, die die Fähigkeit dieser Person beeinträchtigen könnte, Aufgaben objektiv, unparteiisch und effektiv zu erfüllen. Sämtliche tatsächlichen und scheinbaren Interessenkonflikte zwischen NAMSA und seinen Geschäftspartnern müssen NAMSA berichtet werden, bevor eine Geschäftstransaktion eingegangen wird.

e. Insiderhandel – Die Mitarbeiter und Geschäftspartner von NAMSA müssen sicherstellen, dass nicht öffentliche Informationen, die sie im Verlauf ihrer Beziehung erhalten, nicht zum persönlichen Vorteil oder zur Beratung anderer („Insider-Tipp“) genutzt werden.

f. Export-/Importkontrollen – Die Geschäftspartner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Auflagen und Beschränkungen für den Import, Export und Reexport von Teilen, Komponenten und zugehörigen technischen und personenbezogenen Daten in- und ausländischer Herkunft regeln.

g. Aufbewahrung von Dokumentationen – Die Geschäftspartner müssen alle relevanten Geschäftsinformationen wahrheitsgemäß und akkurat dokumentieren und alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Anfertigung, Richtigkeit und Aufbewahrung dieser Dokumentationen einhalten. Buchhaltungsdokumentationen müssen Transaktionen, Aktiva, Passiva, Einnahmen und Ausgaben angemessen detailliert, akkurat und wahrheitsgemäß wiedergeben. Die Beteiligung an Geldwäsche oder der Finanzierung von Terroristen oder kriminellen Aktivitäten in irgendeiner Form ist strengstens verboten. Soweit diese Dokumentationen personenbezogene Daten enthalten, verpflichten sich die Geschäftspartner zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze.

h. Fairer Wettbewerb – In der Bemühung um Wettbewerbsvorteile wendet NAMSA nur faire und rechtmäßige Mittel an. Unsere Geschäftspartner dürfen sich nicht auf geheime Absprachen, Preisabsprachen, Preisdiskriminierung oder andere unfaire Handelspraktiken einlassen, die gegen die Gesetze zum fairen Wettbewerb oder die Kartellgesetze verstoßen, die in ihrem Land gelten.

i. Vertraulichkeit/Geistiges Eigentum – Die Geschäftspartner wahren die Rechte der Vertraulichkeit und des geistigen Eigentums anderer. Insbesondere schützen die Geschäftspartner das physische und geistige Eigentum von NAMSA und nutzen dieses verantwortungsvoll, soweit sie die schriftliche Erlaubnis zur Nutzung dieses Eigentums erhalten.

Recht auf Monitoring, Prüfung und Kündigung – Falls NAMSA von Handlungen oder Bedingungen Kenntnis erlangt, die gegen unseren Verhaltenskodex verstoßen, wird NAMSA schriftlich verlangen, dass angemessene Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Für den Fall, dass keine angemessenen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, behält sich NAMSA das Recht vor, diese Bestellung und jedwede Geschäftsbeziehung mit einer schriftlichen Vorankündigung im Rahmen einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 6, ohne gerichtliche Intervention und ohne jegliche Entschädigung oder Haftung durch NAMSA, zu beenden.

Um mögliche Verstöße gegen den Geschäftlichen Verhaltenskodex zu melden, wenden Sie sich bitte an Ihren Einkaufsvertreter von NAMSA oder an die NAMSA World Headquarters in 6750 Wales Road Northwood, Ohio-USA, 43619.